Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 19 Sa 711/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 06.04.2011 teilweise abgeändert und der Tenor wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe von 11.365,00 € erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 16.699,35 € sowie weitere 240,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2011 zu zahlen.

Die Kosten des 1. Rechtszuges tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.

Die Kosten des 2. Rechtszugs trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.