Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 394/17

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei EUR 67.301,59 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2017 Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges der Marke Y Z Diesel mit der Fahrgestellnummer $$#$$$##$$$$##### zu zahlen.

2.       Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte spätestens seit dem 03.01.2018 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1.) bezeichneten Gegenstands in Annahmeverzug befindet.

3.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 2.085,95 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2017 zu zahlen.

4.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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