Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 7 O 244/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an ihn 29.182,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2016 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges W2 Tiguan Sport & Style Techn. BM 2.0l TDI mit der Fahrgestellnummer WVGZZZ5NZEW093133 sowie Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 1.940,62 €.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 14.10.2016 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1. bezeichneten Gegenstandes im Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird zu verurteilt, Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.358,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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