Teilurteil vom Landgericht Köln - 2 O 534/13

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin zu 1) 1.499.333 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.01.2014 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin zu 2) 1.499.333 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.01.2014 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin zu 3) 1.499.333 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.01.2014 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, Auskunft über die Erträge aus dem Verwertungserlös des französischen beweglichen Nachlassvermögens in Höhe von 4.498.000 Euro der am 29.10.2001 in Paris verstorbenen Erblasserin Soraya Esfandiary Bakhtiary sowie über die in Bezug auf diesen Nachlassteil getätigten Aufwendungen, jeweils ab dem 12.12.2003, zu erteilen und hierüber Rechnung zu legen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist hinsichtlich des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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