Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 149/07

Tenor

Unter Zurückweisung des Rechtsmittels des Beklagten wird auf die An-schlussberufung der Kläger das am 29. Juni 2007 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Einzelrichter - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage und seiner Widerklage verurteilt,

a) an die Kläger als Gesamthandsgläubiger 157.269,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 108.291,88 EUR seit dem 25. Juni 2005 und aus 48.977,35 EUR seit dem 28. Oktober 2005 und

b) weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz bis zum 31.05.2005 aus jeweils 5.443,69 EUR seit dem 04. 01., 04.02., 04.03., 04.04. und 04.05.2004, aus jeweils 3.745,44 EUR seit dem 04. 06., 04. 07., 04. 08., 04. 09., 04.10. und 04.11.2004, aus weite-ren 9.623,44 EUR seit dem 04.12.2004 und aus jeweils 9.795,47 EUR seit dem 04. 01., 04. 02., 04. 03., 04. 04. und 04.05.2004 zu zahlen,

c) die im Kellergeschoss, Erdgeschoss (Ladenlokal) und dem ersten

Obergeschoss gelegenen Räume im Hause P-Str. 1 – 3 in X. zu räu-men und an die Kläger herauszugeben.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden den Klägern zu 4%, dem Beklag-ten zu 96%, die des zweiten Rechtszuges den Klägern zu 10%, dem Beklag-ten zu 90% auferlegt

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, die Gegenseite leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.


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