Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 87/09

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 29.04.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten zu 1 und 2 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger auf das Konto der B AG H, einen Betrag in Höhe von EUR 20.820,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2008 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Klage in Höhe eines Betrages von 23.380,00 EUR erledigt ist.

Die Beklagten zu 1 und 2 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger einen weiteren Betrag von 5.008,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges fallen zu 35 % den Klägern und zu 65 % den Beklagten zu 1 und zu 2 zur Last.

Die Kosten des 2. Rechtszuges fallen zu 33 % den Klägern und zu 67 % den Beklagten zu 1 und 2 zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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