Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 16 U 173/24

Tenor

Auf die Berufungen beider Parteien wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - das am 12.06.2024 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - 33 O 51/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Provisionen in Höhe von € 22.270,15 nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.08.2021 sowie einen Ausgleich in Höhe von € 72.349,22 nebst Zinsen davon auf einen Teilbetrag in Höhe von € 5.440,72 in Höhe von 5 Prozent in der Zeit ab dem 01.04.2018 bis zum 03.08.2018 und in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 04.08.2018 sowie auf den Restbetrag in Höhe von 5 Prozent ab dem 01.04.2018 bis zum 16.08.2021 und in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 17.08.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger zu zwei Dritteln und die Beklagte zu einem Drittel.

Das Urteil ist ohne Anordnung einer Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils gegen sie aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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