Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 58/24

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.05.2024 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.962,89 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.08.2023 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Freiburg entstanden sind. Diese trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.


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