Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 2 U 78/08

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 29. April 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 383/07 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 7.099,79 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. Juli 2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten beider Instanzen des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Bonn - 3 O 317/08
3. März 2009
3 O 317/08 3. März 2009

Referenzen