Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 147/20

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06. Oktober 2020 (Az. 5 O 101/19) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des vorliegenden und des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf bis 35.000,00 EUR festgesetzt.


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