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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 C 14/17 (Urteil)
Nichtvorliegen der nationalen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG getroffen habe.
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 C 10/17 (Urteil)
Nichtvorliegen der nationalen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG getroffen habe.
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 C 11/17 (Urteil)
Nichtvorliegen der nationalen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG getroffen habe.
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 C 12/17 (Urteil)
Nichtvorliegen der nationalen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG getroffen habe.
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 C 13/17 (Urteil)
Nichtvorliegen der nationalen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG getroffen habe.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg (9. Kammer) - 9 A 6210/16 (Urteil)
nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG nicht vorliegen.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg - A 5 K 853/16 (Urteil)
des § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegen.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Sigmaringen - A 3 K 3493/15 (Urteil)
. § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG festzustellen.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 1188/17 As HGW (Urteil)
Weiter wurde festgestellt, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Freiburg - 5 K 1093/17 (Urteil)
Dies gilt namentlich für in Frage kommende Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 218/17 As HGW (Urteil)
Weiter wurde festgestellt, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG
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Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Magdeburg (9. Kammer) - 9 A 761/16 (Urteil)
(Ziff. 1. - 3.), stellte fest, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG nicht
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Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg (9. Kammer) - 9 A 1368/15 (Urteil)
Zugleich hat das Bundesamt über das Bestehen nationaler Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 62/17 (Urteil)
Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG lägen nicht vor.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Sigmaringen - A 3 K 593/16 (Urteil)
Abs. 5 oder 7 S. 1 AufenthG hinsichtlich Mazedoniens vorliegen. 34 Die Beklagte beantragt
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 VR 2/17, 1 VR 2/17, 1 PKH 12/17 (1 A 3/17) (Urteil)
Februar 2017 anzuordnen, ist zulässig (§ 58a Abs. 4 Satz 2 AufenthG, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO), auch ist
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Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 1417/17 As HGW (Urteil)
Weiter wurde festgestellt, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG
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Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Oldenburg (Oldenburg) (7. Kammer) - 7 A 6230/17 (Urteil)
Die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG seien erfüllt.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg (2. Kammer) - 2 A 10/15 (Urteil)
und stellte fest, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 S. 1 AufenthG nicht vorliegen
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Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 1458/17 As HGW (Urteil)
Weiter wurde fest-gestellt, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 VR 1/17, 1 VR 1/17 (1 A 2/17) (Urteil)
Weiterhin beruft er sich auf das nationale Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 7 AufenthG, denn er sei im
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Urteil vom Verwaltungsgericht Schwerin (15. Kammer) - 15 A 3802/16 As SN (Urteil)
Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). 2 Die am 22.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 1757/17 As HGW (Urteil)
Weiter wurde fest-gestellt, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (
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Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 1634/16 As HGW (Urteil)
Weiter wurde festgestellt, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG
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Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - A 3 K 3846/16 (Urteil)
nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG nicht vorliegen (Ziff. 3).
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 L 85/17 (Urteil)
Abs. 5, 7 AufenthG) zu. 9 Hierfür spricht zudem die weitere Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 18/7538
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Freiburg - A 7 K 4122/17 (Urteil)
des § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG findet das in § 60 Abs. 1 AufenthG bestimmte Verbot der Abschiebung
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Oldenburg (Oldenburg) (7. Kammer) - 7 B 8130/17 (Urteil)
Abs. 7 AufenthG unbegründet ist, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO. 3 Ausgesetzt werden darf eine Abschiebung
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Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 1173/17 As HGW (Urteil)
Weiter wurde festgestellt, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG
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Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 1088/17 As HGW (Urteil)
Weiter wurde festgestellt, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG
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Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (3. Kammer) - 3 A 1261/16 As HGW (Urteil)
60 Abs. 5 AufenthG liegt nicht vor.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg - A 6 K 292/15 (Urteil)
Abs. 5 oder 7 AufenthG (Ziff. 3 und 4) und drohte den Klägern die Ab-schiebung nach Mazedonien an (Ziff
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Hamburg (9. Kammer) - 9 AE 2728/17 (Urteil)
nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG nicht vorlägen.
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Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 LA 118/16 (Urteil)
gemäß § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG geboten sei; verzichte das BAMF darauf, sei dessen Bescheid rechtswidrig
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Urteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg (3. Kammer) - 3 A 184/17 (Urteil)
nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG vorliegen.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - A 4 K 7750/16 (Urteil)
Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG festzustellen. 7 Die Beklagte hat schriftsätzlich beantragt
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Freiburg - 3 K 5875/17 (Urteil)
Dies ist aber aus den folgenden Gründen nicht der Fall: 7 Gemäß § 60 a Abs. 2 S. 3 AufenthG kann
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Oldenburg (Oldenburg) (7. Kammer) - 7 B 7350/17 (Urteil)
von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 - 5 und 7 AufenthG sowie auf einen Verbleib in der Bundesrepublik
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Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (3. Kammer) - 3 A 346/16 As HGW (Urteil)
Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes liegen nicht vor. 7
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Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 1117/17 As HGW (Urteil)
Weiter wurde festgestellt, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG
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Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (3. Kammer) - 3 A 345/16 As HGW (Urteil)
Abs. 5 AufenthG und des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 – 10 C 4/09
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Oldenburg (Oldenburg) (3. Kammer) - 3 B 1322/17 (Urteil)
Oktober 2013 hinsichtlich der Feststellung zu § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG abzuändern, ebenfalls
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Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg (1. Kammer) - 1 A 2464/15 (Urteil)
nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG in seiner Person nicht vorlägen.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Oldenburg (Oldenburg) (7. Kammer) - 7 B 983/17 (Urteil)
Dezember 2015 hinsichtlich der Feststellung zu § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG ab, forderte ihn unter Abschiebungsandrohung
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Greifswald (5. Kammer) - 5 B 1219/17 As HGW (Urteil)
(Ziffer 1), stellte fest, dass Abschiebungsverbote gem. § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Hamburg (2. Kammer) - 2 AE 686/17 (Urteil)
Abs. 5 und 7 AufenthG nicht vorliegen oder die Abschiebung ungeachtet des Vorliegens der Voraussetzungen
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (3. Senat) - 3 L 178/15 (Urteil)
deshalb mit der Feststellung verbunden hat, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG
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Urteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg (2. Kammer) - 2 A 106/16 MD (Urteil)
, erkannte subsidiären Schutz nicht zu und stellte fest, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (7. Senat) - 7 B 11085/17 (Urteil)
Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG bestehen.
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 B 16/17, 1 B 16/17 (1 C 11/17) (Urteil)
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen nachträglicher Divergenz zuzulassen.