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Dokumenttyp
  •  Law (279)
Gesetzbuch
  •  BinSchUO2008Anh II (279)
279 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • BinSchUO2008Anh II § 18.02 Anwendung des Teils II (Law)

    bestimmt ist, gelten für Bau und Ausrüstung von Baustellenfahrzeugen die Kapitel 3 bis 14 des Teils II

  • BinSchUO2008Anh II § 19.02 Anwendung des Teils II (Law)

    Für Kanalpenichen gelten: 1. §§ 3.01, 3.02 Nr. 2, § 3.03 Nr. 2 bis 4, 6; 2. ...

  • BinSchUO2008Anh II § 20.01 Anwendung des Teils II (Law)

    1. Seeschiffe, auf die das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS 1974) oder das Internation...

  • BinSchUO2008Anh II § 21.01 Anwendung des Teils II (Law)

    1. Für Sportfahrzeuge gelten: a) ...

  • BinSchUO2008Anh II § 22a.02 Anwendung des Teils II (Law)

    Für Fahrzeuge mit L von mehr als 110 m gelten zusätzlich zu den Anforderungen des Teils II die § 22a.03

  • BinSchUO2008Anh II § 22b.03 Anwendung des Teils II (Law)

    Zusätzlich zu den Anforderungen des Teils II gelten für schnelle Schiffe die §§ 22b.04 bis 22b.12.

  • BinSchUO2008Anh II Inhaltsverzeichnis (Law)

  • BinSchUO2008Anh II § 1.01 Begriffsbestimmungen (Law)

    Schubboot“ ein eigens zur Fortbewegung eines Schubverbandes gebautes Schiff; 11

  • BinSchUO2008Anh II § 1.02 Geltungsbereich (Law)

    1. Dieser Anhang gilt a) für Schiffe mit...

  • BinSchUO2008Anh II § 1.03 Schiffsattest (Law)

    Fahrzeuge nach § 1.02 Nr. 1 und 2 müssen ein Schiffsattest besitzen, das von einer Untersuchungskommission eines Rheinuferstaates oder Belgiens erteilt worden ist oder ein von der Zentralkommission fü...

  • BinSchUO2008Anh II § 1.05 Seeschiffe (Law)

    Bei Seeschiffen wird das Schiffsattest nach Anlage B, wenn sie ein solches nicht besitzen, durch ein Schiffsattest nach Anlage G ersetzt, das die Tauglichkeit zur Fahrt auf dem Rhein bestätigt. In die...

  • BinSchUO2008Anh II § 2.01 Untersuchungskommission (Law)

    1. Untersuchungskommissionen werden von den Rheinuferstaaten und Belgien an geeigneten Hafenplätzen eingesetzt. ...

  • BinSchUO2008Anh II § 2.08 Sonderuntersuchung (Law)

    1. Nach jeder wesentlichen Änderung oder einer Instandsetzung, die auf die Festigkeit des Baues, die Fahr- oder Manövriereigenschaften oder d...

  • BinSchUO2008Anh II § 2.09 Nachuntersuchung (Law)

    1. Vor Ablauf der Gültigkeit des Schiffsattestes muss das Fahrzeug einer Nachuntersuchung unterzogen werden. 2. ...

  • BinSchUO2008Anh II § 2.14 Ersatzausfertigung (Law)

    1. Der Verlust eines Schiffsattestes muss der Untersuchungskommission, die es erteilt hat, mitgeteilt werden. ...

  • BinSchUO2008Anh II § 2.15 Kosten (Law)

    1. Unbeschadet des § 2.11 Nr. 2 trägt der Eigner eines Fahrzeuges oder sein Bevollmächtigter die Kosten, in Zusammenhang mit der Untersuchung...

  • BinSchUO2008Anh II § 2.16 Auskünfte (Law)

    Die Untersuchungskommission darf Personen, die ein begründetes Interesse glaubhaft machen, Einsicht in das Schiffsattest eines Fahrzeuges gestatten und auf Kosten dieser Personen Auszüge daraus oder b...

  • BinSchUO2008Anh II § 3.01 Grundregel (Law)

    1. Schiffe müssen nach den Regeln der Schiffbautechnik gebaut sein.

  • BinSchUO2008Anh II § 3.03 Schiffskörper (Law)

    1. Es müssen mindestens folgende wasserdichte, bis zum Deck oder, bei Schiffen ohne Deck, bis zur oberen Kante der Bordwan...

  • BinSchUO2008Anh II § 4.01 Sicherheitsabstand (Law)

    1. Der Sicherheitsabstand muss mindestens 300 mm betragen. 2. Bei Schiffen mit Öf...

  • BinSchUO2008Anh II § 4.02 Freibord (Law)

    1. Der Freibord für Schiffe mit durchlaufendem Deck, ohne Sprung und ohne Aufbauten beträgt 150 mm. 2. ...

  • BinSchUO2008Anh II § 4.03 Mindestfreibord (Law)

    Unter Berücksichtigung der Verminderung nach § 4.02 darf der Mindestfreibord nicht geringer als 0 mm sein.

  • BinSchUO2008Anh II § 4.04 Einsenkungsmarken (Law)

    1. Die Ebene der größten Einsenkung ist so festzusetzen, dass die Vorschriften über den Mindestfreibord und den Mindestsicherheitsabstand erf...

  • BinSchUO2008Anh II § 4.06 Tiefgangsanzeiger (Law)

    1. An Schiffen, deren Tiefgang 1 m überschreiten kann, muss auf jeder Seite am Achterschiff ein Tiefgangsanzeiger angebracht sein; zusätzlich...

  • BinSchUO2008Anh II § 5.01 Allgemeines (Law)

    1. Schiffe ohne Maschinenantrieb, die dazu bestimmt sind, geschleppt zu werden, müssen den besonderen Anforderungen der Untersuchungskommissi...

  • BinSchUO2008Anh II § 5.02 Probefahrten (Law)

    1. Die Fahr- und Manövriereigenschaften sind durch Probefahrten zu ermitteln. Dabei sind festzustellen: ...

  • BinSchUO2008Anh II § 5.03 Probefahrtstrecke (Law)

    1. Die Probefahrten nach § 5.02 sind auf den von den zuständigen Behörden benannten Abschnitten des Rheins oder anderer Binnengewässer durchz...

  • BinSchUO2008Anh II § 5.07 Stoppeigenschaften (Law)

    1. Schiffe und Verbände müssen rechtzeitig Bug zu Tal anhalten können und dabei ausreichend manövrierfähig bleiben. ...

  • BinSchUO2008Anh II § 5.08 Rückwärtsfahreigenschaften (Law)

    Wird das nach § 5.07 notwendige Stoppmanöver in stillen Gewässern durchgeführt, ist zusätzlich ein Rückwärtsfahrversuch durchzuführen.

  • BinSchUO2008Anh II § 5.09 Ausweicheigenschaften (Law)

    Schiffe und Verbände müssen rechtzeitig ausweichen können. Die Ausweicheigenschaften sind durch Ausweichmanöver auf einer Probefahrtstrecke nach § 5.03 nachzuweisen.

  • BinSchUO2008Anh II § 5.10 Wendeeigenschaften (Law)

    Schiffe und Verbände mit L von nicht mehr als 86 m und B von nicht mehr als 22,90 m müssen rechtzeitig wenden können. Diese Wendeeigenschaften können durch die St...

  • BinSchUO2008Anh II § 6.04 Energiequelle (Law)

    1. Steuereinrichtungen mit zwei motorischen Antrieben müssen zwei Energiequellen zur Verfügung stehen. 2. ...

  • BinSchUO2008Anh II § 6.05 Handantrieb (Law)

    1. Das Handsteuerrad darf durch einen motorischen Antrieb nicht mitgedreht werden können. 2. ...

  • BinSchUO2008Anh II § 6.08 Wendegeschwindigkeitsregler (Law)

    1. Wendegeschwindigkeitsregler und ihre Bauteile müssen § 9.20 entsprechen 2. Die...

  • BinSchUO2008Anh II § 6.09 Prüfung (Law)

    1. Die ordnungsgemäße Installation der Steuereinrichtung ist von einer Untersuchungskommission zu überprüfen. Dazu kann si...

  • BinSchUO2008Anh II § 7.01 Allgemeines (Law)

    1. Steuerhäuser müssen so eingerichtet sein, dass der Rudergänger seine Aufgaben während der Fahrt jederzeit erfüllen kann. ...

  • BinSchUO2008Anh II § 7.09 Alarmanlage (Law)

    1. Eine unabhängige Alarmanlage, mit der die Wohnungen, die Maschinenräume und gegebenenfalls separate Pumpenräume erreicht werden können, mu...

  • BinSchUO2008Anh II § 8a.01 Begriffsbestimmungen (Law)

    „Motortyp“ eine Zusammenfassung von Motoren, die sich hinsichtlich der in Anlage J Teil II Anhang 1 aufgeführten

  • BinSchUO2008Anh II § 8a.02 Grundregel (Law)

    1. Dieses Kapitel gilt für alle Motoren mit einer Nennleistung (P N ) von 19 kW oder m...

  • BinSchUO2008Anh II § 8a.04 Typgenehmigungsverfahren (Law)

    ...III enthalten ist; sie erstellt oder prüft das Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen. Typgenehmigungsbogen sind nach dem Verfahren in Anlage J Teil IV zu nummerieren. Der ausgefüllte Typge...

  • BinSchUO2008Anh II § 8a.06 Übereinstimmung (Law)

    1. An jeder in Übereinstimmung mit der Typgenehmigung hergestellten Einheit müssen die in Anlage J Teil I Abschnitt 1 festgelegten Kennzeiche...

  • BinSchUO2008Anh II § 8.02 Sicherheitsvorkehrungen (Law)

    1. Maschinenanlagen müssen so eingerichtet und aufgestellt sein, dass sie für Bedienung und Wartung ausreichend zugänglich sind und Personen,...

  • BinSchUO2008Anh II § 8b.01 Allgemeines (Law)

    Abweichend von § 8.01 Nummer 3 und § 8.05 Nummer 1, 6, 9, 11 und 12 und den Bestimmungen von Kapitel

  • BinSchUO2008Anh II § 8b.02 Prüfung (Law)

    1. Antriebs- und Hilfssysteme, die mit Brennstoffen mit einem Flammpunkt von 55° C oder darunter betrieben werden, müssen ...

  • BinSchUO2008Anh II § 8b.03 Sicherheitsorganisation (Law)

    1. Auf Fahrzeugen, auf denen Antriebs- oder Hilfssysteme installiert sind, die mit Brennstoffen mit einem Flammpunkt von 55° C oder darunter ...

  • BinSchUO2008Anh II § 8b.04 Umweltschutzanforderungen (Law)

    1. Emissionen aus Motoren und Turbinen dürfen die einschlägigen Grenzwerte nach § 8a.02 nicht überschreiten. 2. ...

  • BinSchUO2008Anh II § 8b.05 Kennzeichnung (Law)

    Betriebsräume und Systemkomponenten müssen mit einer Kennzeichnung versehen sein, aus der klar hervorgeht, für welche Brennstoffe sie verwendet werden.

  • BinSchUO2008Anh II § 8.03 Antriebsanlagen (Law)

    1. Schiffsantriebe müssen zuverlässig und rasch in Gang gesetzt, gestoppt und umgesteuert werden können. 2. ...

  • BinSchUO2008Anh II § 8.08 Lenzeinrichtungen (Law)

    Lage dieser Absperrorgane müssen in das Schiffsattest eingetragen sein. 11

  • BinSchUO2008Anh II § 9.02 Energieversorgungssysteme (Law)

    1. Auf Fahrzeugen mit einer elektrischen Anlage muss deren Energieversorgung grundsätzlich aus mindestens zwei Energiequellen bestehen, so da...


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