Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 30 C 531/12

Tenor

I.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 117,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 04.11.2012 zu zahlen.

II.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 35,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 29.01.2013 zu zahlen.

III.              Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV.             Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V.              Die Berufung wird zugelassen.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO)


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