Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 14 Ca 3558/16

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 22.06.2016 weder fristlos noch fristgerecht zum 30.09.2016 aufgelöst ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 585,00 netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils EUR 195,00 seit dem 30.04.2016, 31.05.2016 und 30.06.2016 zu zahlen.

3.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Abteilungsleiter Finanz- und Rechnungswesen bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.

4.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 15.246,75 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 2.000,00 seit dem 01.07.2016, aus EUR 6.428,57 seit dem 01.08.2016, aus EUR 6.818,18 seit dem 01.10.2016 zu zahlen.

5.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadenersatz in Höhe von EUR 1.336,95 netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils EUR 445,65 seit dem 01.08.2016, 01.09.2016, 01.10.2016 zu zahlen.

6.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

7.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

8.Die Berufung wird für den Kläger gesondert zugelassen; für die Beklagte wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.

9.Der Streitwert wird auf EUR 35.820,92 festgesetzt.


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Zitiert von

Urteil vom Arbeitsgericht Iserlohn - 5 Ca 2033/17
20. März 2018
5 Ca 2033/17 20. März 2018

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