Urteil vom Landgericht Bochum - I-1 S 4/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteils des Amtsgerichts Bochum vom 06.03.2014 (Az.: 47 C 368/13) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 688,02 EUR zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 46% und die Beklagte zu 54%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckende vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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