Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 80/17

Tenor

Das am 19.05.2017 verkündete Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn – 1 O 80/17 - wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 19.05.2017 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden


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