Urteil vom Landgericht Bonn - 21 KLs 5/22 LG Bonn 930 Js 228/21 StA Bonn

Tenor

Der Angeklagte A ist des gemeinschaftlichen Raubes, der vorsätzlichen Körperverletzung in vier Fällen sowie des Computerbetrugs in 36 Fällen, von denen es in 18 Fällen beim Versuch blieb, schuldig. Im Übrigen wird er freigesprochen.

Er wird deswegen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren

verurteilt.

Ein Betrag in Höhe von 22.115,34 EUR unterliegt betreffend den Angeklagten A der Einziehung von Taterträgen.

Der Angeklagte B ist des gemeinschaftlichen Raubes schuldig. Er wird deswegen zu der Freiheitsstrafe von

einem Jahr sechs Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Von der Bildung einer Gesamtstrafe mit den Geldstrafen aus den Verurteilungen des Amtsgerichts Siegburg vom 09.01.2018 (213 Cs 5/18) und vom 22.03.2022 (201 Cs 29/22) wird betreffend den Angeklagten B abgesehen. Diese Strafen werden auf eine Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 EUR zurückgeführt.

Die Angeklagten tragen die notwendigen Auslagen des Nebenklägers und der psychosozialen Prozessbegleitung als Gesamtschuldner. Darüber hinaus trägt der Angeklagte A die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen, soweit er verurteilt wurde. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten A der Staatskasse zur Last. Der Angeklagte B trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

- Angeklagter A: §§ 223 Abs. 1, 249 Abs. 1, 263 Abs. 2, Abs. 3 S.1, S. 2 Nr. 1, Abs. 4, 263a Abs. 1, Abs. 2, 22, 23, 25 Abs. 2, 49 Abs. 1, 52, 53, 73, 73c StGB -

- Angeklagter B: §§ 249 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52, 53, 55 StGB -


Gründe

1

A.      Feststellungen

I. Feststellungen zur Person

1. Angeklagter A

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

2.Angeklagter B

21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

II. Feststellungen zur Sache

1. Vorgeschichte und Rahmenbedingungen der späteren Taten

42 43 44 45 46 47

2.Tatgeschehen

a. Aufenthalt in der Wohnung der Familie C
48 49 50 51 52
b. Verbale und körperliche Übergriffe durch den Angeklagten A
53 54 55 56
c. Wegnahme der Bauchtasche
57 58 59 60
d. Kontoverfügungen
61 62 63 64 65
e. Antreffen durch die Polizei
66 67 68 69

3. Tatfolgen

70 71

B.      Beweiswürdigung

I. Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen

72

II. Feststellungen zur Sache

73

1. Einlassung der Angeklagten

a. Angeklagter A
74 75
b. Angeklagter B
76 77 78 79

2. Feststellungen der Kammer

80
a. Aufenthalt in der Wohnung der Familie C
81 82 83 84
b. Verbale und körperliche Übergriffe durch den Angeklagten A
85 86 87 88 89 90
c. Wegnahme der Bauchtasche
91 92 93 94 95
d. Kontoverfügungen
96 97 98 99 100
e. Antreffen durch die Polizei
101
f. Tatfolgen
102 103 104 105

C.      Rechtliche Würdigung

I. Angeklagter A

106 107 108

II. Angeklagter A und B gemeinsam

109 110

III. Freispruch

111

D.      Strafzumessung

I. Angeklagter A

112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144

II. Angeklagter B

145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157

E.      Einziehung

158

F.       Kostenentscheidung

159

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