Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 111/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Mai 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin, mit Ausnahme der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten. Diese werden dem Nebenintervenienten auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen