Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 5 U 213/21

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.09.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az. 11 O 391/20, wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 17.09.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az. 11 O 391/20, teilweise abgeändert und hinsichtlich des Tenors zu 1. wie folgt neu gefasst:

„Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.914,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.04.2020 Zug-um Zug gegen Übergabe des neu angefertigten Großsegels für das Boot Trimaran Dragonfly 800 racing, ca. 27m2Material DCX weiß, Schnitt triradial, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“

Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 56 % und der Beklagte zu 44 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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