Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 27 U 105/20

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 4. September 2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner 5.953,52 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. März 2020 an den Kläger zu zahlen; im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 73 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 27 %. Der Kläger trägt die Kosten der Streithelferin zu 73 %; im Übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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