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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9a K 3928/12.A (Urteil)
- fest, dass für den Kläger Abschiebungshindernisse im Sinne des §§ 53 Abs. 4 AuslG vorliegen
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 B 13/14 (Urteil)
2.1 Die Beschwerde macht insoweit geltend, das Berufungsgericht habe die Ausweisung des Klägers auf § 53
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 L 206/12 (Urteil)
und in § 104a Abs. 1 Nr. 6 AufenthG festgelegten Grenzen von 30 bzw. 50 Tagessätzen liege, bis zu denen
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 D 282/14 (Urteil)
Die Tatbestandsvoraussetzungen der zwingenden Ausweisung nach § 53 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz liegen vor
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 487/13 (Urteil)
Ziff. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und daneben den Ausweisungstatbestand des § 53 Ziff. 2 AufenthG
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Urteil vom Landgericht Bonn - 25 Ns 113 Js 258/12 - 4/14 (Urteil)
vom 21.10.2013 wegen wiederholter Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung nach § 61 Abs. 1 AufenthG
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Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 K 1388/10 (Urteil)
Ebenfalls seien die Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 AufenthG nicht gegeben.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 349/14 (Urteil)
. § 51 Abs. 6 AufenthG aufgehoben, der insoweit als spezialgesetzliche Vorschrift den allgemeinen Vorschriften
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Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 5848/12 (Urteil)
Voraussetzungen des damals geltenden § 51 Abs. 1 AuslG offensichtlich und Abschiebungshindernisse nach § 53
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (1. Kammer) - 1 B 68/14 (Urteil)
und die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 17a K 2504/13.A (Urteil)
April 1997 abgelehnt; zugleich wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 und § 53
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 2287/13 (Urteil)
April 2013) gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erloschen und er damit ausreisepflichtig ist.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 524/14 (Urteil)
Die vom Antragsteller gezogene Parallele zu § 15a Abs. 2 AufenthG ist nicht gegeben, weil die dort vorgesehene
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Trier (6. Kammer) - 6 L 170/14.TR (Urteil)
. § 84 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 Aufenthaltsgesetz - AufenthG - keine aufschiebende Wirkung.
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 64/14 (Urteil)
gemäß § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG darzulegenden Abschiebungsvoraussetzungen gehört die nach § 59 AufenthG
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 12 L 427/14 (Urteil)
Juli 2012 gestellte Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a Abs. 1 und 3 AufenthG
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 478/14 (Urteil)
dass die Antragsteller bereits knapp ein Jahr vor dieser in das Bundesgebiet eingereist sind. 4§ 15a AufenthG
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (1. Kammer) - 1 B 54/14 (Urteil)
nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG abzusehen sei.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Magdeburg (9. Kammer) - 9 B 397/14 (Urteil)
Bislang war der Antragsteller im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 B 485/13 (Urteil)
Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, vom 17.7.2009 – 2 B 385/09 –, SKZ 2010, 67, Leitsatz Nr. 53
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 347/14 (Urteil)
zu begeben, findet ihre Rechtsgrundlage in § 15a Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 AufenthG.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Freiburg - 4 K 3/14 (Urteil)
Aus dem gleichen Grund dürfte auch ein Anspruch nach den §§ 28 Abs. 3 und 31 AufenthG abzulehnen sein
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 711/13 (Urteil)
einen selbständigen Verwaltungsakt zu erlassen, als auch nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG der Duldung
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 2087/14 (Urteil)
Das ist in § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG hinsichtlich der Verlängerung bzw.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 2581/13 (Urteil)
§ 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG ausdrücklich angeordnet, da der Antragsteller wegen des nach summarischer
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 A 368/14 (Urteil)
gestellter Antrag, das Verfahren wieder aufzunehmen und festzustellen, dass Abschiebungshindernisse gemäß § 53
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Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 K 4419/14.A (Urteil)
fest, dass bei ihm die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG sowie Abschiebungshindernisse gemäß § 53
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Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg - 4 K 2304/13 (Urteil)
Die Frist nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist gemäß Satz 4 der Vorschrift unter Berücksichtigung der
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 1923/13 (Urteil)
4 Satz 2 AufenthG.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 104/14 (Urteil)
Dezember 2010 – 18 B 1599/10 -, juris, 19kann ein auf einen Duldungsanspruch nach § 60a Abs. 2 AufenthG
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 1271/14 (Urteil)
Juni 2013 vermochte die Fiktion des erlaubten Aufenthalts nach § 81 Abs. 4 AufenthG nicht auszulösen,
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 598/14 (Urteil)
. § 84 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) keine aufschiebende Wirkung.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 6317/11.A (Urteil)
nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG verneint. 20Der Kläger hat im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 M 106/14 (Urteil)
Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG II - § 61 RdNr. 25).
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 B 374/14 (Urteil)
auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bestehe, da der Regelerteilungsgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG
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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 17a K 2848/13.A (Urteil)
.: °°°°°°°) bezüglich der Feststellung zu § 51 Abs. 1 bis 6 des Ausländergesetzes (gemeint: § 53 AuslG
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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 17a K 2848/13 (Urteil)
.: 2379464) bezüglich der Feststellung zu § 51 Abs. 1 bis 6 des Ausländergesetzes (gemeint: § 53 AuslG
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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9a K 2123/13.A (Urteil)
Da der Wortlaut des § 4 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG dem Art. 3 EMRK vollständig und dem früheren § 53 Abs. 1
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 12 L 586/14 (Urteil)
nach § 68 AufenthG vom 18.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Freiburg - 2 K 1130/14 (Urteil)
Die Regelung des § 84 Abs. 1 AufenthG, nach welcher die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 C 15/14 (Urteil)
und nach § 25 Abs. 5 AufenthG ab.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 2237/14 (Urteil)
Das ist in § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG hinsichtlich der Verlängerung bzw.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 6 K 41/14 (Urteil)
) oder die Fiktion des Fortbestands des bisherigen Aufenthaltstitels (§ 81 Abs. 4 AufenthG) bewirkt hat
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 B 362/14 (Urteil)
Die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG ist rechtswidrig.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 K 3419/12 (Urteil)
Der Ausweisungstatbestand des § 53 Nr. 2 AufenthG liege wegen der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
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Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 K 3842/13.A (Urteil)
vorliegen, hilfsweise, festzustellen, dass Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG vorliegen
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Urteil vom Bundessozialgericht (14. Senat) - B 14 AS 8/13 R (Urteil)
Sie erfülle "eigentlich" nicht die Voraussetzungen von § 25 Abs 5 AufenthG, da sie entgegen
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 11 L 1551/13 (Urteil)
der Antragsteller in demselben Schreiben die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Freiburg - 2 K 606/14 (Urteil)
. § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG; § 12 LVwVG statthafte Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6a L 1252/14.A (Urteil)
A Bezug. 9Ein Abschiebungsverbot nach Art. 60 Abs. 5 AufenthG ist ebenfalls nicht gegeben.