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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 5684/10 (Urteil)
gewährt werden, weil die Rechtsverfolgung des Klägers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, §§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 5293/09 (Urteil)
VwGO i.V.m. § 114 ff.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 6475/08 (Urteil)
war abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 L 886/09 (Urteil)
Rechtsverfolgung aus den nachfolgend dargestellten Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 L 1198/13 (Urteil)
einstweiligen Rechtsschutzes aus den Gründen zu II. keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 2208/21 (Urteil)
abzulehnen, weil der Eilantrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, vgl. § 166 Abs. 1 VwGO
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 4416/10 (Urteil)
war abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 1897/09 (Urteil)
die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig, § 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 3638/06 (Urteil)
festgestellt werden kann, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 3160/16 (Urteil)
Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz ist abzulehnen, weil die Rechtsverfolgung nicht die gemäß § 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 L 2581/15.A (Urteil)
i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 ZPO). 12Ein Anordnungsgrund liegt mit Blick auf die am 4.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 2590/04 (Urteil)
beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 K 5931/12 (Urteil)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe, weil die erhobene Klage keine hinreichenden Erfolgsaussichten besitzt, §§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 1405/11.A (Urteil)
Prozessführung nicht aufbringen kann und die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint, § 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 7188/13 (Urteil)
Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 1Gründe: 2Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe war nach § 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 4447/09 (Urteil)
aufbringen kann und zudem die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 L 316/16.A (Urteil)
Januar 2006 – 1 LB 22/05 –, juris Rn. 36 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 12.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 K 5811/13 (Urteil)
Auflage 2010, § 166 VwGO, Rn. 76; Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 1280/22.A (Urteil)
. § 166 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO. 3Nach § 166 VwGO i.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 3831/07.A (Urteil)
Prozesskostenhilfe hat Erfolg, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 1373/22.A (Urteil)
Rechtsverfolgung der Antragsteller aus den nachfolgenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 9 L 1506/14.A (Urteil)
der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes aus den nachfolgenden Gründen nicht die nach §§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 K 6792/13 (Urteil)
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gemäß § 166 Verwaltungsgerichtsordnung
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 K 1501/13 (Urteil)
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gemäß § 166 Verwaltungsgerichtsordnung
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 L 680/12 (Urteil)
Kopp/Schenke, VwGO, 17.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 5100/07 (Urteil)
Dieser Antrag war unabhängig von § 166 VwGO i.V.m. § 117 ZPO abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 1020/02 (Urteil)
von Rechtsanwalt S aus X zu bewilligen, 5ist unbegründet. 6Nach § 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 VwGO
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 L 1892/14 (Urteil)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Voßkamp aus Duisburg ist gemäß § 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 3224/14.A (Urteil)
November 1997 – 9 C 13.96 –, BVerwGE 105, 322-328 = juris, Rn. 8 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 2812/14 (Urteil)
gemäß § 767 ZPO voraussetzt.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 3871/12 (Urteil)
war abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 L 100/02.A (Urteil)
wird, hat keinen Erfolg, und zwar unabhängig davon, ob man insoweit einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 L 2693/02 (Urteil)
4hat keinen Erfolg, da er unbegründet ist. 5Nach § 123 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 4115/99 (Urteil)
aus den nachfolgend dargelegten Gründen im wesentlichen hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 L 1179/19.A (Urteil)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren ist abzulehnen, da der Antragsteller entgegen § 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 11 L 3253/03 (Urteil)
i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO). 6Die Antragsteller haben bereits keine besondere Dringlichkeit einer gerichtlichen
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 K 104/13 (Urteil)
2Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe war zurückzuweisen, weil die Klage nicht die nach §§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 7304/15 (Urteil)
Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 1772/13 (Urteil)
Rechtsanwalt I aus F wird abgelehnt. 1Gründe:2Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe war gemäß § 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 822/06 (Urteil)
Prozesskostenhilfe war abzulehnen, weil die Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen nicht die nach den §§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 K 6805/19 (Urteil)
September 2019 gestellte Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe war gemäß § 166 VwGO i.V.m. §
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 4750/15 (Urteil)
Prozesskostenhilfe zu bewilligen, ist abzulehnen, weil die Klage keine Aussicht auf Erfolg bietet (§§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 L 2173/14 (Urteil)
1700/09 -, juris -, 4aus den nachfolgenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 L 1387/15.A (Urteil)
beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachfolgenden Gründen hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 L 1288/13.A (Urteil)
einstweiligen Rechtsschutzes aus den Gründen zu II. keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 L 2285/10.A (Urteil)
vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt N aus H beizuordnen (§ 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 2362/13.A (Urteil)
September 2013 – 5 L 1234/13.TR, juris Rn 5 ff. m.w.N.; Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 17
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 2583/14 (Urteil)
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gemäß § 166 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 L 2414/13.A (Urteil)
den nachfolgend unter Ziffer 2.) genannten Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 166
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 4388/03 (Urteil)
beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114