Urteil vom Amtsgericht Aachen - 113 C 8/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 499,80 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.2015 sowie weitere 80,95 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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