Urteil vom Amtsgericht Steinfurt - 21 C 908/24

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.285,73 EUR (in Worten: zweitausendzweihundertfünfundachtzig Euro und dreiundsiebzig Cent)

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.04.2024 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 195,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.07.2024 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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