Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 11 Sa 2248/10

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 29.10.2010 - 4 Ca 272/10 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Beklagten zu 1) wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) nicht verpflichtet ist, der Klägerin über den mit der Teilklage geltend gemachten Betrag hinaus weiteren Schadensersatz zu leisten.

Auf die Anschlussberufung des Beklagten zu 2) wird festgestellt, dass der Beklagte zu 2) nicht verpflichtet ist, der Klägerin über den mit der Teilklage geltend gemachten Betrag hinaus weiteren Schadensersatz zu leisten.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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