Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 704/19

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2019 (13 Ca 2887/19) teilweise abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1.) während der Tätigkeit der Klägerin in den Diensten der Beklagten zu 1.) vom 31.03.2016 bis zum 16.12.2018 ein Arbeitsverhältnis im Rechtssinne bestanden hat.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1.) verpflichtet ist, der Klägerin jegliche Schäden zu erstatten, die ihr dadurch entstanden sind und noch entstehen werden, dass die Beklagte zu 1.) die Klägerin während ihrer Tätigkeit in deren Diensten im Zeitraum vom 31.03.2016 bis zum 16.12.2018 als freiberuflich Tätige, statt als Arbeitnehmerin, geführt und entlohnt hat.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 40 % und die Beklagte zu 1.) zu 60 %.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.


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