Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 33/13

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 21.02.2013 – 202 C 232/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieses sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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