Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 23 S 359/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 01.09.2009, Az. 57 C 1335/08, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 20 S 65/14
6. Februar 2015
20 S 65/14 6. Februar 2015
Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 57 C 465/11
9. September 2011
57 C 465/11 9. September 2011

Referenzen