Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 6 O 72/17

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 745.410,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Februar 2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 6.154,56 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7. Juni 2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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