Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 179/06

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und der Anschlussberufung der Klägerin das am 26.07.2006 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

 

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 4.377.196,20 nebst Zinsen davon in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2009 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jeder Partei bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des gegen sie vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.


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