Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-21 U 43/14

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.2.2014 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – 7 O 356/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Kläger Sicherheit in derselben Höhe der jeweils zu vollstreckenden Beträge geleistet haben.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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