Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 65/23

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels wird das am 13.04.2023 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 19 O 122/22 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.398 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.06.2022 zu zahlen.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden dem Kläger zu 3/4 und der Beklagten zu 1/4 auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 5.316,32 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.


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