FahrlG
Gesetz über das Fahrlehrerwesen
- Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis
- § 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
- § 2a Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
- § 3 Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
- § 3a Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis nach § 2a
- § 3b Meldepflicht der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 2a Abs. 1 Satz 2
- § 4 Fahrlehrerprüfung
- § 5 Erteilung der Fahrlehrerlaubnis, Fahrlehrerschein
- § 6 Pflichten des Fahrlehrers, tägliche Höchstdauer des praktischen Fahrunterrichts
- § 7 Ruhen und Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis
- § 8 Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
- § 9 Erteilung einer neuen Fahrlehrerlaubnis
- § 9a Befristete Fahrlehrerlaubnis
- § 9b Ausbildungsfahrlehrer und Inhalt der Ausbildung
- § 10 Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis
- § 11 Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis
- § 11a Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
- § 12 Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis
- § 12a Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis, die zur Niederlassung im Inland berechtigt, an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, eines anderen Ve
- § 12b Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
- § 12c Meldepflicht der Inhaber einer Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung
- § 13 Erteilung der Fahrschulerlaubnis, Erlaubnisurkunde
- § 14 Zweigstellen
- § 15 Fortführen der Fahrschule nach dem Tod des Inhabers der Fahrschulerlaubnis
- § 16 Allgemeine Pflichten des Inhabers der Fahrschule und des verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebs
- § 17 Anzeigepflichten des Inhabers der Fahrschule und des verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebs
- § 18 Aufzeichnungen
- § 19 Unterrichtsentgelte
- § 20 Ruhen und Erlöschen der Fahrschulerlaubnis
- § 21 Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Widerruf der Zweigstellenerlaubnis
- § 21a Ausbildungsfahrschule
- § 22 Notwendigkeit und sachlicher Geltungsbereich der amtlichen Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten
- § 23 Voraussetzungen der amtlichen Anerkennung
- § 24 Antrag auf amtliche Anerkennung
- § 25 Erteilung der amtlichen Anerkennung, Anerkennungsurkunde
- § 26 Allgemeine Pflichten des Inhabers und des verantwortlichen
Leiters der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
- § 27 Anzeigepflichten des Inhabers der amtlich anerkannten
Fahrlehrerausbildungsstätte
- § 28 Aufzeichnungen
- § 29 Rücknahme und Widerruf der amtlichen Anerkennung
- § 30 Fahrlehrer, Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten bei Behörden
- § 31 Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren (Seminarerlaubnis)
- § 31a Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik
- § 31b Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
- § 31c Voraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter
- § 31d Evaluierung
- § 32 Zuständigkeiten
- § 33 Überwachung
- § 33a Fortbildung
- § 34 Ausnahmen
- § 34a Kosten
- § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 36 Ordnungswidrigkeiten
- § 37 Registerführung und Registerbehörden
- § 38 Zweck der Registrierung
- § 39 Inhalt der Registrierung
- § 40 Übermittlung der Daten zur Registrierung
- § 41 Übermittlung der Daten aus den Registern
- § 42 Abgleich der Daten mit dem Fahreignungsregister
- § 43 Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
- § 44 Verarbeitung und Nutzung der Daten für wissenschaftliche
und statistische Zwecke
- § 45 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
- § 46 Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
- § 47 Löschung der Daten
- § 48 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
- § 49 Übergangsregelung
- § 50 Inkrafttreten
- Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 28.11.2016 I 2722 (Stand)
- G aufgeh. durch Art. (Aufh)
- Änderung durch Art. 4 Satz 2 G v. 30.6.2017 I 2162 mWv 1.1.2018 (Hinweis)
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