Urteil vom Landgericht Bielefeld - 5 O 522/07

Tenor

1.

Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 35.616,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 11.02.2010 als Gesamtschuldner zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 82%, die Klägerin zu 1) zu 9% und der Kläger zu 2) 9%.

4.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des durch dieses Urteil für die Beklagten für vollstreckbar erklärten Betrages abzuwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet haben.


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