Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 12 U 115/12

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Vorsitzenden der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 18.05.2012 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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