Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 95/23

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.06.2023 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 17 O 8/23 - wird zurückgewiesen

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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