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ArbnErfG Inhaltsübersicht

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

ERSTER ABSCHNITT Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen    Anwendungsbereich§ 1   Erfindungen§ 2   Technische Verbesserungsvorschläge§ 3   Diensterfindungen und freie Erfindungen§ 4ZWEITER ABSCHNITT Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst   1.Diensterfindungen    Meldepflicht§ 5   Inanspruchnahme§ 6   Wirkung der Inanspruchnahme§ 7   Frei gewordene Diensterfindungen§ 8   Vergütung bei Inanspruchnahme§ 9   (weggefallen)§ 10   Vergütungsrichtlinien§ 11   Feststellung oder Festsetzung der Vergütung§ 12   Schutzrechtsanmeldung im Inland§ 13   Schutzrechtsanmeldung im Ausland§ 14   Gegenseitige Rechte und Pflichten beim Erwerb von Schutzrechten§ 15   Aufgabe der Schutzrechtsanmeldung oder des Schutzrechts§ 16   Betriebsgeheimnisse§ 17  2.Freie Erfindungen    Mitteilungspflicht§ 18   Anbietungspflicht§ 19  3.Technische Verbesserungsvorschläge§ 20  4.Gemeinsame Bestimmungen    (weggefallen)§ 21   Unabdingbarkeit§ 22   Unbilligkeit§ 23   Geheimhaltungspflicht§ 24   Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis§ 25   Auflösung des Arbeitsverhältnisses§ 26   Insolvenzverfahren§ 27  5.Schiedsverfahren    Gütliche Einigung§ 28   Errichtung der Schiedsstelle§ 29   Besetzung der Schiedsstelle§ 30   Anrufung der Schiedsstelle§ 31   Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle§ 32   Verfahren vor der Schiedsstelle§ 33   Einigungsvorschlag der Schiedsstelle§ 34   Erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens§ 35   Kosten des Schiedsverfahrens§ 36  6.Gerichtliche Verfahren    Voraussetzungen für die Erhebung der Klage§ 37   Klage auf angemessene Vergütung§ 38   Zuständigkeit§ 39DRITTER ABSCHNITT Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten    Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst§ 40   Beamte, Soldaten§ 41   Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen§ 42VIERTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlußbestimmungen    Übergangsvorschrift§ 43   (weggefallen)§ 44   Durchführungsbestimmungen§ 45   Außerkrafttreten von Vorschriften§ 46   (weggefallen)§ 47   (weggefallen)§ 48   Inkrafttreten§ 49

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