Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 944/07

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 23.04.2007 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt neu gefasst wird:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 1.776,82 brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 29.12.2006 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 1/24 und die Beklagte zu 23/24; hiervon ausgenommen sind die durch die Anrufung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach entstandenen Mehrkosten, die der Kläger zu tragen hat.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.