Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 334/18

Tenor

1.       Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.955,95 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.08.2020 zu zahlen.

2.       Die Beklagten werden weitergehend als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.09.2016 zu zahlen.

3.       Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

4.       Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger zu 16% und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 84% auferlegt.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des für die Beklagten aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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