Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-21 U 93/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.4.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichters - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung – wegen der Kosten – gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet haben.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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