Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 5 U 140/17

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.11.2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, die Löschung des für ihn im Grundbuch von X, Blatt XXXX, Amtsgericht B, in Abt. II unter lfd. Nr. 10 eingetragenen Widerspruchs zu bewilligen, soweit der ½-Miteigentumsanteil des ehemaligen Miteigentümers L I1, geboren am 09.09.1907, verstorben am 10.11.1988, mit dem Widerspruch belastet ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen; die Widerklage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 5 % und der Beklagte zu 95 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 75 % und der Beklagte zu 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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