Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 5/19

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.12.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 284/18 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des vorliegenden und des angefochtenen Urteils durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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