BZRG
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
- § 1 Bundeszentralregister
- § 2 (weggefallen)
- § 3 Inhalt des Registers
- § 4 Verurteilungen
- § 5 Inhalt der Eintragung
- § 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
- § 7 Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
- § 8 Sperre für Fahrerlaubnis
- § 9
- § 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
- § 11 Schuldunfähigkeit
- § 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
- § 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
- § 14 Gnadenerweise und Amnestien
- § 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
- § 16 Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
- § 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
- § 19 Aufhebung von Entscheidungen
- § 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
- § 20a Änderung von Personendaten
- § 21 Automatisiertes Auskunftsverfahren
- § 21a Protokollierungen
- § 22 Hinweispflicht der Registerbehörde
- § 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
- § 24 Entfernung von Eintragungen
- § 25 Anordnung der Entfernung
- § 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen
- § 27 Speicherung
- § 28 Behandlung
- § 29 Erledigung
- § 30 Antrag
- § 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
- § 30b Europäisches Führungszeugnis
- § 30c Elektronische Antragstellung
- § 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
- § 32 Inhalt des Führungszeugnisses
- § 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
- § 34 Länge der Frist
- § 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
- § 36 Beginn der Frist
- § 37 Ablaufhemmung
- § 38 Mehrere Verurteilungen
- § 39 Anordnung der Nichtaufnahme
- § 40 Nachträgliche Eintragung
- § 41 Umfang der Auskunft
- § 42 Auskunft an die Betroffenen
- § 42a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
- § 42b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- § 43 Weiterleitung von Auskünften
- § 43a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
- § 44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
- § 44a Versagung der Auskunft
- § 45 Tilgung nach Fristablauf
- § 46 Länge der Tilgungsfrist
- § 47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
- § 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
- § 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
- § 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen
- § 51 Verwertungsverbot
- § 52 Ausnahmen
- § 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
- § 53a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
- § 54 Eintragungen in das Register
- § 55 Verfahren bei der Eintragung
- § 56 Behandlung von Eintragungen
- § 56a (weggefallen)
- § 56b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- § 57a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 58 Berücksichtigung von Verurteilungen
- § 59 Führung des Erziehungsregisters
- § 60 Eintragungen in das Erziehungsregister
- § 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister
- § 62 Suchvermerke
- § 63 Entfernung von Eintragungen
- § 64 Begrenzung von Offenbarungspflichten des Betroffenen
- § 64a Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
- § 64b Eintragungen und Eintragungsunterlagen
- § 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
- § 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
- § 67 Eintragungen in der Erziehungskartei
- § 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
- § 69 Übergangsvorschriften
- § 70
- § 71
Standangaben
- Neugefasst durch Bek. v. 21.9.1984 I 1229, 1985 I 195; (Neuf)
- zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 18.7.2017 I 2732 (Stand)
Versionen
- 18. Juli 2017 (ausgewählt)