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2047 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)

    Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BG...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)

    Die Ausbildung dauert drei Jahre.

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)

    (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Ta...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)

    Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)

    Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)

    Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)

    (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)

    ...xisbezogene Aufgaben mit verknüpften informationstechnischen, technologischen und mathematischen Sachverhalten zu analysieren, zu bewerten und zu lösen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arb...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)

    Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)

    Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)

    (Fundstelle: BGBl. I 2004, 1648 - 1653) ...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)

    Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...

  • HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)

    Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.

  • BinSchUO2008Anh X Inhaltsverzeichnis (Law)

  • BinSchUO2008Anh X § 1.01 Begriffsbestimmungen (Law)

    ...XII gelten folgende Begriffsbestimmungen: ...

  • BinSchUO2008Anh X § 1.02 Allgemeines (Law)

    b) aus Anhang X:

  • BinSchUO2008Anh X § 1.03 Fährzeugnis (Law)

    1. Die Ergebnisse aus den Stabilitäts- und Festigkeitsberechnungen sind im Fährzeugnis einzutragen und an Bord der Fähre an auffallender Stel...

  • BinSchUO2008Anh X § 2.01 Fährkörper (Law)

    1. An beiden Enden des Fährkörpers muss je ein Kollisionsschott vorhanden sein. 2. ...

  • BinSchUO2008Anh X § 2.03 Einsenkungsmarken (Law)

    Anhang II § 4.04 ist anzuwenden; jedoch müssen mindestens zwei Einsenkungsmarkenpaare auf je einem Drittel der Länge vorhanden sein.

  • BinSchUO2008Anh X § 2.05 Rettungsmittel (Law)

    ...XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 7 bis 9 ersetzt werden. 2. Landeklappen können als Übergangseinrichtungen nach Anhan...

  • BinSchUO2008Anh X § 2.06 Anker (Law)

    1. Fähren, die mindestens zwei voneinander unabhängige in jeder Richtung voll wirksame Antriebe haben, brauchen mit nur einem Anker ausgerüst...

  • BinSchUO2008Anh X § 2.08 Landeklappen (Law)

    1. Die Festigkeit von Landeklappen muss ihrem Einsatzzweck entsprechen. 2. Die La...

  • BinSchUO2008Anh X § 3.01 Begriffsbestimmungen (Law)

    Abweichend von § 1.01 gelten für dieses Kapitel folgende Begriffsbestimmungen: 1. „Tragfähigkeit“ die Gesamtzuladefähigkeit mit h...

  • BinSchUO2008Anh X § 3.03 Einsenkmarken (Law)

    1. Die Vorschrift des Anhangs II § 4.04 ist nicht anzuwenden. 2. An beiden Längss...

  • BinSchUO2008Anh X § 3.05 Prüfung (Law)

    Seil- und Kettenanlagen sind a) vor der ersten Inbetriebnahme, b) vo...

  • BinSchUO2008Anh X § 3.06 Prüfbedingungen (Law)

    ...ximal zehn Jahren nach Herstellung von einer amtlich anerkannten Stelle oder von einem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt anerkannten Sachverständigen mittels zerstörungsfreier (ma...

  • BinSchUO2008Anh X § 3.07 Bescheinigung (Law)

    1. Die Übereinstimmung jeder Seil- und Kettenanlage mit den Anforderungen dieses Kapitels ist im Fährzeugnis zu bescheinigen. ...

  • BinSchUO2008Anh X § 5.01 Begriffsbestimmungen (Law)

    Im Sinne dieses Kapitels sind Barkassen zur Beförderung von Fahrgästen (Personenbarkassen) oder zum Schleppen (Schleppbarkassen) gebaute und eingerichtete Binnenschiffe bis 25 m Länge, mit Plicht mit ...

  • BinSchUO2008Anh X § 5.02 Allgemeines (Law)

    1. Für Barkassen sind die Anhänge II und III mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden. ...

  • BinSchUO2008Anh X § 5.06 Rettungsmittel (Law)

    ...XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 7 bis 9 ersetzt werden. 3. Rettungswesten müssen im Fahrgastbereich gelagert sein. S...

  • BinSchUO2008Anh X § 5.07 Anker (Law)

    1. Barkassen müssen mit einem Buganker ausgerüstet sein. 2. Bei der Berechnung de...

  • BinSchUO2008Anh X § 5.08 Ausrüstung (Law)

    1. Ausrüstungsgegenstände nach Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bis ee (Behälter) und nach Anhang II § 10.02 ...

  • BinSchUO2008Anh X § 7.01 Begriffsbestimmung (Law)

    Im Sinne dieses Anhangs ist: „kleines Fahrgastschiff,“ ein Fahrgastschiff, das zur Beförderung von nicht mehr als 12 Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist. ...

  • BinSchUO2008Anh X § 8.01 Begriffsbestimmung (Law)

    Im Sinne dieses Kapitels ist: „Zeesboot“, ein kleines Fahrgastschiff für die Boddengewässer, das gebaut und eingerichtet ist, um auch durch Segel fortbewegt zu w...

  • BinSchUO2008Anh X § 8.08 Lenzeinrichtung (Law)

    Die Lenzeinrichtung muss Anhang II § 8.08 entsprechen. Abweichend von Anhang II § 8.08 müssen zwei Lenzpumpen vorhanden sein. Die Mindestfördermenge der ersten Pumpe muss 120 l/min betragen. Die zweit...

  • BinSchUO2008Anh X § 8.10 Rettungsmittel (Law)

    1. An Bord der Zeesboote müssen mindestens zwei Rettungsringe entsprechend Anhang II § 15.09 Nr. 1 vorhanden sein. Sie müssen sich verwendung...

  • BinSchUO2008Anh X § 8.13 Brandschutz (Law)

    1. Kochanlagen in der Kajüte müssen Brandgefahren weitgehend ausschließen. 2. Flü...

  • BinSchUO2008Anh X § 8.14 Brandbekämpfung (Law)

    Es muss mindestens ein tragbarer Feuerlöscher entsprechend DIN EN 3: 1996 (Pulver, Brand-klasse ABC, 6 kg) an Bord vorhanden sein. Er ist gut zugänglich und spritzwassergeschützt außerhalb von Kajüte ...

  • BinSchUO2008Anh X § 8.16 Besatzung (Law)

    Das Zeesboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsführer muss mindestens im Besitz eines modifizierten C1-Patentes sein sowie Segelerfahrung ...

  • BinSchUO2008Anh X § 8.17 Fahrtauglichkeitsbescheinigungen (Law)

    ...ximal 5 Jahre; sie muss folgende Auflagen enthalten: a) Die Zulassung ist beschränkt auf: ...

  • BinSchUO2008Anh X § 9.01 Begriffsbestimmung (Law)

    ...xiboot“, ein kleines Fahrgastschiff, das der Beförderung zwischen verschiedenen Anlegestellen ohne festen Fahrplan dient und dessen Länge des Schiffskörpers L 12 m nicht überschreitet. ...

  • BinSchUO2008Anh X § 9.03 Schiffskörper (Law)

    Der Schiffskörper muss aus Stahl oder aus einem hinsichtlich der Festigkeit nach Anhang II § 15.02 Nummer 1 und des Brandschutzes nach Anhang II § 15.11 Nummer 1 gleichwertigen Werkstoff bestehen. Der...

  • BinSchUO2008Anh X § 9.07 Antriebssystem (Law)

    Es muss ein motorisches Antriebssystem vorhanden sein, das ausreichende Fahr- und Manövriereigenschaften gewährleistet, wobei die Geschwindigkeit gegen Wasser mindestens 13 km/h betragen muss und höch...

  • BinSchUO2008Anh X § 9.09 Rettungsmittel (Law)

    1. An Bord der Taxiboote müssen mindestens zwei Rettungsringe entsprechend Anhang II § 15.09 Nr. 1 vorhanden sein. Sie müssen sich verwendung...

  • BinSchUO2008Anh X § 9.11 Brandschutz (Law)

    ...xtilien und andere Materialien einschließlich Wetterschutz müssen mindestens schwer entflammbar sein. Farben, Lacke und sonstige Stoffe, die auf freiliegenden Innenflächen verwendet werden, dürfen kei...

  • BinSchUO2008Anh X § 9.12 Brandbekämpfung (Law)

    Es müssen mindestens zwei tragbare Feuerlöscher entsprechend DIN EN 3:1996 (Pulver, Brandklasse ABC, 6 kg) an Bord vorhanden sein. Feuerlöscher sind gut zugänglich und spritzwassergeschützt außerhalb ...

  • BinSchUO2008Anh X § 9.13 Ankerausrüstung (Law)

    ...xiboot muss mit zwei Ankern ausgerüstet sein. Ein Anker muss eine Masse von mindestens 25 kg und ein zweiter Anker muss mindestens eine Masse von 20 kg haben. Die Ankerketten müssen eine Mindestlänge ...

  • BinSchUO2008Anh X § 9.15 Kennzeichnung (Law)

    ...xibooten muss als Kennzeichnung an beiden Längsseiten ein mindestens 30 cm hohes „Taxi“ mit heller Farbe auf dunklem Grund oder mit dunkler Farbe auf hellem Grund deutlich sichtbar angebracht sein. ...

  • BinSchUO2008Anh X § 9.16 Besatzung (Law)

    ...XI ist nach folgender Maßgabe anzuwenden: 1. Das Taxiboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsf...

  • BinSchUO2008Anh X § 9.17 Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Law)

    ...ximal 5 Jahre. In der Fahrtauglichkeitsbescheinigung ist im Feld „Art des Fahrzeuges“ die Bezeichnung „Taxiboot“ einzutragen.


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