Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 3 O 19/19

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 04.11.2019 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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