Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-17 U 69/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.03.2011 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (Az. 24 O 174/11) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.452,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.11.2006 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.


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