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BinSchUO2008Anh X Anlage 1 zur Dienstanweisung Nr. 1 des Anhang X *% Ermittlung der Seilkräfte (Law)
...xt in Bearbeitung
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BinSchUO2008Anh X Anlage 2 zur Dienstanweisung Nr. 1 des Anhang X *% Querwiderstandsbeiwert (Law)
...xt in Bearbeitung
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BinSchUO2008Anh X Muster Nr. 1 Muster des Abnahmeprotokolls für die Prüfung der Seil- und Kettenanlagen von seil- und kettengebundenen Fähren zu Anhang X § 3.05 (Law)
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BinSchUO2008Anh X Inhaltsverzeichnis (Law)
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BinSchUO2008Anh X § 1.01 Begriffsbestimmungen (Law)
In diesem Anhang gelten als: 1.
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BinSchUO2008Anh X § 1.02 Allgemeines (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 1.03 Fährzeugnis (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 2.01 Fährkörper (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 2.03 Einsenkungsmarken (Law)
Anhang II § 4.04 ist anzuwenden; jedoch müssen mindestens zwei Einsenkungsmarkenpaare auf je einem Drittel der Länge vorhanden sein.
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BinSchUO2008Anh X § 2.05 Rettungsmittel (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 2.06 Anker (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 2.08 Landeklappen (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 3.01 Begriffsbestimmungen (Law)
Abweichend von § 1.01 gelten für dieses Kapitel folgende Begriffsbestimmungen: 1.
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BinSchUO2008Anh X § 3.03 Einsenkmarken (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 3.05 Prüfung (Law)
Über die Prüfung ist ein vom Sachverständigen unterzeichnetes Abnahmeprotokoll nach Muster 1 dieses Anhangs
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BinSchUO2008Anh X § 3.06 Prüfbedingungen (Law)
Die Anlage ist wie folgt zu prüfen: 1.
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BinSchUO2008Anh X § 3.07 Bescheinigung (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 5.01 Begriffsbestimmungen (Law)
Personenbarkassen befindet sich der Fahrgastraum in der versenkten Plicht; diese ist zu mindestens 1/
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BinSchUO2008Anh X § 5.02 Allgemeines (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 5.06 Rettungsmittel (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 5.07 Anker (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 5.08 Ausrüstung (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 7.01 Begriffsbestimmung (Law)
Im Sinne dieses Anhangs ist: „kleines Fahrgastschiff,“ ein Fahrgastschiff, das zur Beförderung von nicht mehr als 12 Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist. ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.01 Begriffsbestimmung (Law)
Im Sinne dieses Kapitels ist: „Zeesboot“, ein kleines Fahrgastschiff für die Boddengewässer, das gebaut und eingerichtet ist, um auch durch Segel fortbewegt zu w...
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BinSchUO2008Anh X § 8.08 Lenzeinrichtung (Law)
Die Lenzeinrichtung muss Anhang II § 8.08 entsprechen. Abweichend von Anhang II § 8.08 müssen zwei Lenzpumpen vorhanden sein. Die Mindestfördermenge der ersten Pumpe muss 120 l/min betragen. Die zweit...
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BinSchUO2008Anh X § 8.10 Rettungsmittel (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 8.13 Brandschutz (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 8.14 Brandbekämpfung (Law)
Es muss mindestens ein tragbarer Feuerlöscher entsprechend DIN EN 3: 1996 (Pulver, Brand-klasse ABC, 6 kg) an Bord vorhanden sein. Er ist gut zugänglich und spritzwassergeschützt außerhalb von Kajüte ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.16 Besatzung (Law)
Das Zeesboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsführer muss mindestens im Besitz eines modifizierten C1-Patentes sein sowie Segelerfahrung ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.17 Fahrtauglichkeitsbescheinigungen (Law)
Im Falle der Auflage nach Satz 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa ist in der einzelnen Fahrtauglichkeitsbescheinigung
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BinSchUO2008Anh X § 9.01 Begriffsbestimmung (Law)
...xiboot“, ein kleines Fahrgastschiff, das der Beförderung zwischen verschiedenen Anlegestellen ohne festen Fahrplan dient und dessen Länge des Schiffskörpers L 12 m nicht überschreitet. ...
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BinSchUO2008Anh X § 9.03 Schiffskörper (Law)
Schiffskörper muss aus Stahl oder aus einem hinsichtlich der Festigkeit nach Anhang II § 15.02 Nummer 1
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BinSchUO2008Anh X § 9.07 Antriebssystem (Law)
Es muss ein motorisches Antriebssystem vorhanden sein, das ausreichende Fahr- und Manövriereigenschaften gewährleistet, wobei die Geschwindigkeit gegen Wasser mindestens 13 km/h betragen muss und höch...
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BinSchUO2008Anh X § 9.09 Rettungsmittel (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 9.11 Brandschutz (Law)
...xtilien und andere Materialien einschließlich Wetterschutz müssen mindestens schwer entflammbar sein. Farben, Lacke und sonstige Stoffe, die auf freiliegenden Innenflächen verwendet werden, dürfen kei...
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BinSchUO2008Anh X § 9.12 Brandbekämpfung (Law)
Es müssen mindestens zwei tragbare Feuerlöscher entsprechend DIN EN 3:1996 (Pulver, Brandklasse ABC, 6 kg) an Bord vorhanden sein. Feuerlöscher sind gut zugänglich und spritzwassergeschützt außerhalb ...
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BinSchUO2008Anh X § 9.13 Ankerausrüstung (Law)
...xiboot muss mit zwei Ankern ausgerüstet sein. Ein Anker muss eine Masse von mindestens 25 kg und ein zweiter Anker muss mindestens eine Masse von 20 kg haben. Die Ankerketten müssen eine Mindestlänge ...
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BinSchUO2008Anh X § 9.15 Kennzeichnung (Law)
...xibooten muss als Kennzeichnung an beiden Längsseiten ein mindestens 30 cm hohes „Taxi“ mit heller Farbe auf dunklem Grund oder mit dunkler Farbe auf hellem Grund deutlich sichtbar angebracht sein. ...
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BinSchUO2008Anh X § 9.16 Besatzung (Law)
Anhang XI ist nach folgender Maßgabe anzuwenden: 1.
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BinSchUO2008Anh X § 9.17 Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Law)
...ximal 5 Jahre. In der Fahrtauglichkeitsbescheinigung ist im Feld „Art des Fahrzeuges“ die Bezeichnung „Taxiboot“ einzutragen.
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BinSchUO2008Anh X § 2.07 Zusätzliche Ausrüstung (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 4.02 Sonstige Abweichungen (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 7.02 Allgemeine Bestimmungen (Law)
...XII sowie III, IV und XI anzuwenden.
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BinSchUO2008Anh X § 8.02 Allgemeine Bestimmungen (Law)
...ximal 12 Fahrgästen und b) den Einsatz des Motors als Hilfsantrieb, insbesondere für das Aus- und Einlaufen, bei Flaute oder aufkommendem St...
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BinSchUO2008Anh X § 8.03 Allgemeine Anforderungen (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 8.04 Maximale Zuladung (Law)
...ximale Zuladung entsprechend DIN EN ISO 14946, Ausgabe Dezember 2001 (Personen, Gepäck, Tankinhalte, Ausrüstung) darf 1400 kg nicht überschreiten. Gepäck ist im unteren Bereich der Plicht und der Kajü...
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BinSchUO2008Anh X § 8.06 Freibord, Verschlusszustand (Law)
a) die Freibordhöhen im symmetrischen, beladenen Zustand mindestens 1/
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BinSchUO2008Anh X § 8.07 Antrieb, Kraftstoffsystem (Law)
1.
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BinSchUO2008Anh X § 8.09 Elektrische Anlagen (Law)
Die Anlagen müssen Anhang II Kapitel 9 sinngemäß erfüllen und zusätzlich hierzu für ständige Neigungen des Zeesbootes bis zu 20° ausgelegt sein.
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BinSchUO2008Anh X § 8.15 Sonstige Ausrüstung (Law)
Binnenschifffahrtsfunk, d) ein Doppelglas, 7 x