Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 70/04

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. März 2004 verkündete Urteil der 41. Abteilung des Amtsgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückge-wiesen, dass der Urteilstenor gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtig-keit wie folgt berichtigt wird:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin

EUR 2.414,16 nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus EUR 795,51 seit dem 6.11.2002 und aus EUR 1.183,65 seit dem 5.12.2002 sowie aus EUR 435,00 seit dem 31.3.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 84 %, die Beklagten zu 16 %.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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