Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 42/09

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 10. März 2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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