Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 233/22

Tenor

I.

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Kleve vom 18.11.2022 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass sich der Antrag auf Abrechnung über die klägerseits gestellte Kaution in Höhe von EUR 11.000,- (= ursprünglicher Klageantrag zu 1.) in der Hauptsache erledigt hat.

2.

Die Beklagten zu 1) bis 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger EUR 7.490,80 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 7.090,80 ab dem 21.04.2022 sowie aus weiteren EUR 400,- ab dem 23.04.2022 zu zahlen.

3.

Die Beklagten zu 1) und 2) werden darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 7.090,80 für den Zeitraum vom 05.04.2022 bis zum 20.04.2022 zu zahlen.

4.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II.

Die Berufung der Beklagten und die weitergehende Berufung der Kläger werden zurückgewiesen.

III.

Die Beklagten zu 1) bis 3) haben die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen als Gesamtschuldner zu tragen.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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